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   VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10   

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VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10 (https://dejure.org/2011,13845)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2011 - VfGBbg 50/10 (https://dejure.org/2011,13845)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2011 - VfGBbg 50/10 (https://dejure.org/2011,13845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 5 Abs 3 Verf BB, Art 12 Verf BB, Art 52 Verf BB, § 46 VerfGG BB, § 161 Abs 2 VwGO
    Zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 5 Abs. 3; LV, Art. 12; LV, Art. 52; VerfGGBbg, § 46; VwGO, § 161 Abs. 2
    Grundrechtsfähigkeit; Juristische Person des öffentlichen Rechts; Verfahrensrechte; Rechtliches Gehör; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 714
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Ausnahmen gelten für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die - wie etwa Universitäten und Rundfunkanstalten - von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder - wie etwa Kirchen - kraft ihrer Eigenart ihm von vornherein zugehören (vgl. BVerfGE 61, 82, 102 und 75, 192, 196).

    Einen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausgangspunkt der Prüfung von Gerichtsentscheidungen auf eine fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts kann die juristische Person des öffentlichen Rechts dennoch nicht mit der Verfassungsbeschwerde rügen (BVerfGE 75, 192, 200).

    Auch soweit in dem Gleichheitssatz ein allgemeiner Rechtsgrundsatz zum Ausdruck kommt, der objektiv Geltung beansprucht (vgl. BVerfGE 89, 132, 141), kann sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde darauf nicht berufen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 75, 192, 201).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Ausnahmen gelten für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die - wie etwa Universitäten und Rundfunkanstalten - von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder - wie etwa Kirchen - kraft ihrer Eigenart ihm von vornherein zugehören (vgl. BVerfGE 61, 82, 102 und 75, 192, 196).

    a. Eine weitere Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die im Grundgesetz verbürgten grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG (sog. Prozessgrundrechte, st. Rspr. BVerfGE 61, 82, 104).

    Die Funktion richterlicher Entscheidungen im Rechtsstaat rechtfertigt sich nur, wenn sie unter Beachtung der Erfordernisse eines gehörigen Verfahrens gewonnen werden (vgl. BVerfGE 61, 82, 104).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Auch soweit in dem Gleichheitssatz ein allgemeiner Rechtsgrundsatz zum Ausdruck kommt, der objektiv Geltung beansprucht (vgl. BVerfGE 89, 132, 141), kann sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde darauf nicht berufen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 75, 192, 201).

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können einen Verstoß dagegen nur im Rahmen von Normenkontrollen und Organstreitverfahren geltend machen (st. Rspr. vgl. BVerfGE 89, 132 und Beschluss vom 28. September 2004 - 2 BvR 622/03 -, NVwZ 2005, 82 m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Oder, 27.05.2010 - 5 M 24/09

    Erstattung von Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung - notwendige Kosten der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Später, z. B. mit Beschluss vom 27. Mai 2010 (5 M 24/09), dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers bekannt seit dem 2. Juni 2010, habe es die Vollstreckung von Kleinbeträgen für die öffentliche Hand abgelehnt.

    Dem Verfahrenbevollmächtigten war als Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zur Verhältnismäßigkeit der Vollstreckung von Kleinbetragsforderungen zu Gunsten der öffentlichen Hand spätestens seit dem 2. Juni 2010 (Bekanntgabe des Beschlusses vom 27. Mai 2010 - 5 M 24/09 -) bekannt.

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Liegen übereinstimmende Erledigungserklärungen vor, endet die Rechtshängigkeit eines Verfahrens (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. November 1991 - 4 C 27/90 -, NVwZ-RR 1992, 276).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. dazu LVerfGE 8, 82, 84) sind erfüllt: Die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Beschwer beruht auf der Entscheidung eines Gerichts des Landes Brandenburg, ein Bundesgericht war nicht befasst; der fachgerichtliche Rechtsweg ist erschöpft, der Beschwerdeführer hat alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende unternommen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu verhindern.
  • BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 622/03

    Umfang rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können einen Verstoß dagegen nur im Rahmen von Normenkontrollen und Organstreitverfahren geltend machen (st. Rspr. vgl. BVerfGE 89, 132 und Beschluss vom 28. September 2004 - 2 BvR 622/03 -, NVwZ 2005, 82 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Die Verletzung von Landesgrundrechten im Rahmen eines bundesrechtlich (durch die Verwaltungsgerichtsordnung) geordneten Verfahrens kann in zulässiger Weise gerügt werden (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 99/02

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Um rechtliches Gehör zu gewähren, muss das Gericht nur auf solche rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, mit denen ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Beschlüsse vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02 -, NJ 2003, 85 und LVerfGE Suppl.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10
    Sie und die zu ihrer Verteidigung geschaffene Verfassungsbeschwerde sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), der sich das erkennende Gericht für die Auslegung der Landesverfassung angeschlossen hat, auf juristische Personen des öffentlichen Rechts - jedenfalls soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen - grundsätzlich nicht anwendbar (LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 172, 176; Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, Kommentar, Stand Febr. 2008, Art. 5 Ziff. 2.1; zum Bundesrecht: BVerfGE 68, 193, 206; BVerfG Beschluss vom 1. September 2000 - 1 BvR 178/00-, NVwZ-RR 2001, 93).
  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvR 178/00

    Wegen fehlender Grundrechtsfähigkeit einer gewerblichen Berufsgenossenschaft

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 26/99

    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; faires Verfahren;

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Gleichheit vor dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2006 - 9 L 27.06

    Vollstreckung, zugunsten der öffentlichen Hand, Kostenfestsetzungsbeschluss,

  • VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Kostenentscheidung;

    Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz wäre lückenhaft, wenn der Betroffene in diesen Fällen keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine in der Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu wehren (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 24. März 2017 ‌- VfGBbg 37/16 -, vom 17. April 2015 ‌- VfGBbg 56/14 -,‌ und vom 15. April 2011 ‌- VfGBbg 50/10 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können mit der Verfassungsbeschwerde danach u. a. einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein zügiges und faires Verfahren nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV geltend machen (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. April 2011 ‌- VfGBbg 50/10 -,‌ vom 20. Dezember 2001 ‌- VfGBbg 51/01 -,‌ und vom 21. Oktober 1999 ‌- VfGBbg 26/99 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).

    Ebenso wenig bedarf es der Entscheidung, ob der vom Beschwerdeführer erhobene Einwand einer fehlerhaften Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO überhaupt den Gewährleistungsgehalt des verfahrensrechtlichen Willkürverbots (Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV) oder nur denjenigen des materiell-rechtlichen Willkürverbots (Art. 12 Abs. 1 LV) betrifft, auf das sich der Beschwerdeführer als juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht berufen kann (vgl. Beschluss vom 15. April 2011 ‌- VfGBbg 50/10 -,‌ unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 ‌- 1 BvR 775/84 -,‌ BVerfGE 75, 192, 200, Rn. 24, juris; anders noch: Beschluss vom 20. Dezember 2001 ‌- VfGBbg 51/01 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 53/11

    Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante

    Gegen die fachgerichtliche Endentscheidung wäre eine Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin nicht zulässig, weil das Selbstverwaltungsrecht kein Grundrecht im Sinne von § 45 Abs. 1 VerfGGBbg ist (Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - DVBl 2000, 981, 983; Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 26/99 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) und die Gemeinden - jenseits der Prozessgrundrechte - Grundrechtsschutz nicht genießen (vgl. etwa Beschluss vom 15. April 2011 - VfGBbg 50/10 -, NVwZ-RR 2011, 714 nur LS; BVerfGE 62, 82, 103).
  • VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 71/11

    Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante

    Gegen die fachgerichtliche Endentscheidung wäre eine Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin nicht zulässig, weil das Selbstverwaltungsrecht kein Grundrecht im Sinne von § 45 Abs. 1 VerfGGBbg ist (Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - DVBl 2000, 981, 983; Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 26/99 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) und die Gemeinden - jenseits der Prozessgrundrechte - Grundrechtsschutz nicht genießen (vgl. etwa Beschluss vom 15. April 2011 - VfGBbg 50/10 -, NVwZ-RR 2011, 714 nur LS; BVerfGE 62, 82, 103).
  • VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 70/11

    Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante

    Gegen die fachgerichtliche Endentscheidung wäre eine Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin nicht zulässig, weil das Selbstverwaltungsrecht kein Grundrecht im Sinne von § 45 Abs. 1 VerfGGBbg ist (Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - DVBl 2000, 981, 983; Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 26/99 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) und die Gemeinden - jenseits der Prozessgrundrechte - Grundrechtsschutz nicht genießen (vgl. etwa Beschluss vom 15. April 2011 - VfGBbg 50/10 -, NVwZ-RR 2011, 714 nur LS; BVerfGE 62, 82, 103).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 1.19

    Selbstverwaltungsrecht eines brandenburgischen Zweckverbands; Anfechtung eines

    Dass das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg juristische Personen des öffentlichen Rechts als berechtigt angesehen hat, die "Grundrechte vor Gericht" gemäß Art. 52 Abs. 1 bis 4 LV - und damit auch das Recht auf ein zügiges Verfahren, Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV - geltend zu machen (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 26/99 - juris Rn. 10; Beschluss vom 15. April 2011 - VfGBbg 50/10 - juris Rn. 12), kann für die Auslegung der bundesrechtlichen Bestimmung des § 198 Abs. 6 Nr. 2 GVG hingegen keine Bedeutung haben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 4.19

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines abgabenrechtlichen

    Dass das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg juristische Personen des öffentlichen Rechts als berechtigt angesehen hat, die "Grundrechte vor Gericht" gemäß Art. 52 Abs. 1 bis 4 LV - und damit auch das Recht auf ein zügiges Verfahren, Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV - geltend zu machen (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 26/99 - juris Rn. 10; Beschluss vom 15. April 2011 - VfGBbg 50/10 - juris Rn. 12), kann für die Auslegung der bundesrechtlichen Bestimmung des § 198 Abs. 6 Nr. 2 GVG hingegen keine Bedeutung haben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 7.18

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines abgabenrechtlichen

    Dass das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg juristische Personen des öffentlichen Rechts als berechtigt angesehen hat, die "Grundrechte vor Gericht" gemäß Art. 52 Abs. 1 bis 4 LV - und damit auch das Recht auf ein zügiges Verfahren, Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV - geltend zu machen (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 26/99 - juris Rn. 10; Beschluss vom 15. April 2011 - VfGBbg 50/10 - juris Rn. 12), kann für die Auslegung der bundesrechtlichen Bestimmung des § 198 Abs. 6 Nr. 2 GVG hingegen keine Bedeutung haben.
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